Jede Person, die einen Pflegegrad hat und zu Hause versorgt wird, kann den sogenannten Entlastungsbetrag von der Pflegeversicherung bekommen.
Jeden Monat stehen 125 Euro zur Verfügung, um Hilfen im Alltag zu finanzieren. Ziel des Entlastungsbetrags ist es, den Alltag zu erleichtern. Dafür stehen für Pflegegrad 1 bis 5 pro Monat pauschal 125 Euro zur Verfügung. Personen mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten das Geld zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen.
Wird der Entlastungsbetrag jedoch nicht in Anspruch genommen, verfällt dieser im Folgejahr.
Beispiel: Frau Müller ist 72 Jahre alt und hat eine beginnende Arthrose in den Händen. Ein Gutachter hat ihr Pflegegrad 1 bescheinigt. Einmal pro Woche kommt eine Mitarbeiterin der Katholischen Sozialstation zu Frau Müller und geht mit ihr spazieren und zum Einkaufen oder hilft ihr beim Putzen und Erledigen der Wäsche. Die Kosten hierfür bezahlt Frau Müller mit dem Entlastungsbetrag.
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